Wichtige Information: Seit 2007 sind Kunden- / Mitarbeitergeschenke gem. § 37b EStG steuerlich abzugsfähig. Sachzu- wendungen wie z.B. Kleidungsstücke sind somit beim Empfänger steuerfrei, wenn der Zuwendende von der Möglichkeit der Pauschalbesteuerung von 30% Gebrauch macht. Diese Regelung betrifft nur Sachzuwendungen - Bargeldzuwendungen sind ausgeschlossen. |
Schluss mit langweiligen und herkömmlichen Incentives! Belohnen Sie Ihre Top-Leute mit einem individuellen Maßhemd und/oder Maßanzug.
Das kostet Sie weniger als Sie glauben und stellt für den Beschenkten eine langlebige Erinnerung dar. Außerdem profitieren Sie von der positiven Außenwirkung Ihrer maßgekleideten Mitarbeiter.
Kunden- / Mitarbeitergeschenke: Bedanken Sie sich bei Ihren guten Kunden und Mitarbeitern mit einem Maßhemd und/oder Maßanzug für gute Geschäftsbeziehungen oder für besonders gute Arbeitsleistungen.
Der Ablauf: Wir erstellen Ihnen kostenlos individualisierte Gutscheine in beliebiger Auflage. Diese übergeben Sie den Beschenkten. Sie müssen uns in keinem Fall Ihre Kundendaten übergeben! Der Beschenkte meldet sich dann bei der auf dem Gutschein angegebenen Telefonnummer und macht einen für ihn passenden Termin aus. Natürlich auch für den Privatbereich: Anzüge & -Hemden als Geburtstagsgeschenke oder jeden anderen passenden Anlass.
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